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OLG Bremen, 26.03.1990 - 1 W 17/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1990, 680
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88
Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines …
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.1990 - 1 W 17/90
In einer sog. Supermarktentscheidung (GmbHR 1989, 25) hat der BGH ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Einschaltung des Notars keine Formalie sei, sondern der Erhaltung des materiellen Rechts diene. - BGH, 16.02.1981 - II ZB 8/80
Beurkundung der Satzungsänderung durch Schweizer Notar - Art. 11 EGBGB, §§ 1 ff …
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.1990 - 1 W 17/90
Die Entscheidung des BGH vom 16.2.1981, ( GmbHR 1981, 238 [= DNotZ 1981, 451]) auf die sich die ausländischen Notare bei ihren Beurkundungen offenbar berufen, war heftig kritisiert worden, da sich diese Entscheidung auf ein Gutachten der Universität Köln berief, das wesentliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem schweizerischen Beurkundungsverfahren verkannte und daher im Ergebnis unrichtig war, s. hierzu eingehende Gleichwertigkeitsprüfung durch Notarass. - OLG Düsseldorf, 25.01.1989 - 3 Wx 21/89
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.1990 - 1 W 17/90
In seiner Entscheidung vom 25.1.1989 hat das OLG Düsseldorf (NJW 1989/2200) zwar festgestellt, daß nach dem eindeutigen Wortlaut des § 11 Abs. 1 EGBGB Geschäftsrecht und Ortsrecht gleichwertig seien, sodaß es auch ausreiche, wenn die Beurkundung letzterem genüge, selbst dann, wenn es sich um Rechtsgeschäfte handelt, die die Verfassung der Gesellschaft betreffen, doch vermag das Registergericht Fürth sich dieser Auffassung nicht anzuschließen.
- OLG Hamm, 01.02.1974 - 15 Wx 6/74
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.1990 - 1 W 17/90
Nach der Entscheidung des OLG Hamm vom 1.2.1974 (NJW 1974/1057) erfüllt die Beurkundung von Beschlüssen über Satzungsänderungen einer deutschen GmbH durch einen ausländischen Notar nicht das Erfordernis der notariellen Beurkundung nach deutschem Recht. - OLG Hamm, 30.11.1988 - 15 W 22/88
Gebühr für Erteilung einer Vertretungsbescheinigung
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.1990 - 1 W 17/90
Der abweichenden Ansicht des OLG Hamm DNotZ 1989, 715 vermag der Senat nicht zu folgen, da das OLG Hamm keinerlei plausible Gründe für seine Ansicht zu nennen vermag, vielmehr das Ergebnis selbst als wenig einleuchtend bezeichnet. - BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 172/87
Gegenstandsverschiedenheit von Gesellschafts-, Schenkungs- und Pachtvertrag
Auszug aus OLG Bremen, 26.03.1990 - 1 W 17/90
Nach dieser Bestimmung muß der Notar die Vorschriften, die seine Kosten rechtfertigen, in der Kostenberechnung vollständig angeben; das sog. Zitiergebot gilt für die Gebühren wie für die Auslagen des Notars (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1987, 4151416 ; BayObLG JurBüro 1984, 914 und 1228, je m. w. N., JurBüro 1986, 430; MittBayNot 1988, 97 ).
- BayObLG, 25.10.1991 - BReg. 3 Z 125/91
Für Nennwertaufstockung keine Satzungsänderung erforderlich
Das Registergericht beim Amtsgericht Fürth hat mit Beschluß vom 16.11.1990 ( MittBayNot 1991, 30 ) diesen Antrag auf Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister zurückgewiesen... Gegen diesen Beschluß richtet sich die Beschwerde der von der Firma X hierzu bevollmächtigten Firma Y-AG vom 4.1.1990. - AG Fürth/Bayern, 16.11.1990 - HR B 2177
Beurkundung eines Verschmelzungsvorganges in Basel zwischen zwei …
OLG Bremen, Beschluß vom 26.3.1990 - 1 W 17/90 - (= DNotZ 1990, 680 ). - OLG Köln, 04.02.1991 - 2 Wx 65/90
Gebührt für die Prüfung der Umschreibungsreife neben der Gebühr für die …
In diesem Zusammenhang sei auf die vergleichbaren Überlegungen zur gebührenrechtlichen Behandlung der Vertretungsbescheinigung hingewiesen (vgl. nur OLG Bremen MittBayNot 1991, 30, mit Anm. der Prüfungsabteilung der Notarkasse).